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Anmeldung

Im Anhang finden Sie den Anmeldebogen für ihr Kind.

Abmeldung/Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Eine Kündigung zum Ende des Kindergartenjahres muss bis spätestens 31. Mai schriftlich erfolgen.

Bei Übertritt in die Schule wird von der Einrichtung die Abmeldung vorgenommen. Eine Kündigung für die letzten beiden Monate vor dem Übertritt in die Schule ist nicht zulässig.

Eine Kündigung des Kindergartenplatzes durch den Träger ist möglich:

  • bei Verzug von Beitragszahlungen
  • bei unentschuldigtem Fehlen des Kindes von mehr als drei Wochen
  • wenn die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und die entsprechende Förderung des Kindes in der Gruppe nicht mehr möglich erscheint.